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Spinat in einer kleinen weißen Schüssel
Quelle: nata vkusidey/AdobeStock.
Für die Bekämpfung von falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an mehreren Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung zwei neue Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proplant erlassen.
Auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G und sowie eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 erteilt.