Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb zur Bekämpfung von Blattläusen jeweils über die bestehende Zulassung hinaus an Aubergine (SOLME), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA), Melone (CUMME), an Stangenbohne (PHSVX) und an Gemüsepaprika (CPSAN) im Gew