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Mehrere frische Blumenkohlköpfe mit grünen Blättern liegen dicht beieinander.
Quelle: Andrii/AdobeStock
Für die Bekämpfung von falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an mehreren Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung zwei neue Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proplant erlassen.
Auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G und sowie eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 erteilt.
Nachdem das Angebot an Blumenkohl Anfang Dezember in den vergangenen zwei Jahren schmaler ausfiel, so kann dieses Jahr auf ausreichende Mengen zurückgegriffen werden. Das spiegelt sich auch in den Preisen wider.