von Christine Weiser 1 Min Lesezeit X Facebook LinkedIn

Weitere Notfallzulassungen für PIRIMOR G zur Bekämpfung von Blattläusen

Auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weitere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G erlassen.

Blumenkohl
© Andrii/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist der Einsatz von PIRIMOR G (Wirkstoff: Pirimicarb) gemäß dieser Notfallzulassungen jeweils im Freiland für die Bekämpfung von Blattläusen an Salaten (LACSS), Endivien (CICEN), Spinat und verwandten Arten (NNNSA) sowie an Blumenkohlen (NNNKL) erlaubt. 

Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 22. September 2026 bis zum 19. Januar 2027.