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PIRIMOR G - Notfallzulassung Bekämpfung von Blattläusen an Salaten im Gewächshaus

Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G erteilt.

diverse Salatsorten
© dima_pics/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb im Zeitraum vom 8. Juni bis zum 5. Oktober 2026 gegen Blattläuse an Salaten (LACSS) im Gewächshaus eingesetzt werden.

Zusätzlich bestehen aktuell weitere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G, u.a. für die Bekämpfung von Blattläusen an Salaten (LACSS*), Endivien (CICEN), an Spinat und verwandten Arten (NNNSA*) sowie an Blumenkohle (NNNKL*) im Freiland sowie für die Anwendung im Gewächshaus gegen Blattläuse an Aubergine (SOLME), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA), Melone (CUMME), Stangenbohne (PHSVX) und Gemüsepaprika (CPSAN).