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Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime – Weitere neue Notfallzulassungen

Jeweils über die bestehende Zulassung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hinaus weitere Notfallzulassungen für das Insektizid Sivanto prime erteilt.

Blumenkohl
© Tim UR/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff Flupyradifurone gemäß der auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassungen für die nachfolgenden Kulturen gegen die dort genannten Schädlinge jeweils im Zeitraum vom 29. Mai bis 25. September 2026 zulässig:

  • gegen Blattläuse an Erbse (PIBSX), dicke Bohne (VICFX), Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVX) im Freiland
  • gegen Blattläuse, Kohlmottenschildlaus an Blumenkohle (NNNKL*) im Freiland
  • gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Möhre (DAUCA), Knollensellerie (APUGR), Wurzelpetersilie (PARCT), Pastinak (PAVSA), Kohlrübe (BRSNA), Speiserübe (BRSRR*) im Freiland
  • gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX) im Freiland
  • gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Blumenkohle (NNNKL*) im Freiland
  • gegen Blattläuse an Kohlrübe (BRSNA), Speiserübe (BRSRR*) im Freiland