Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff Flupyradifurone gemäß der auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassungen für die nachfolgenden Kulturen gegen die dort genannten Schädlinge jeweils im Zeitraum vom 29. Mai bis 25. September 2026 zulässig:
- gegen Blattläuse an Erbse (PIBSX), dicke Bohne (VICFX), Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVX) im Freiland
- gegen Blattläuse, Kohlmottenschildlaus an Blumenkohle (NNNKL*) im Freiland
- gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Möhre (DAUCA), Knollensellerie (APUGR), Wurzelpetersilie (PARCT), Pastinak (PAVSA), Kohlrübe (BRSNA), Speiserübe (BRSRR*) im Freiland
- gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX) im Freiland
- gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Blumenkohle (NNNKL*) im Freiland
- gegen Blattläuse an Kohlrübe (BRSNA), Speiserübe (BRSRR*) im Freiland