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BVL erteilt weitere Notfallzulassungen SIVANTO prime

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung weitere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime erteilt.

Bohnen an der Pflanze
© eurobanks/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid SIVANTO prime (Wirkstoff: Flupyradifurone) gemäß der Notfallzulassung jeweils über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 29. September 2026 bis zum 26. Januar 2027 zur Bekämpfung von Blattläusen an Erbsen (PIBSX), Dicken Bohne (VICFX), Buschbohnen (PHSVN) und Stangenbohnen (PHSVX) im Freiland, als auch gegen Kohlmottenschildläusen an Blumenkohlen (3FBRC) im Freiland zum Einsatz gebracht werden.