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verschiedene Kohlsorten auf weißem Untergrund
Quelle: monticellllo/AdobeStock
Für die Bekämpfung von falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an mehreren Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung zwei neue Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proplant erlassen.