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Notfallzulassung für PIRIMOR G zur Bekämpfung von Blattläusen im Gewächshaus

Für die Bekämpfung von Blattläusen an mehreren O+G-Kulturen im Gewächshaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G erteilt.

Aubergine
© Ruud Morijn/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb zur Bekämpfung von Blattläusen jeweils über die bestehende Zulassung hinaus an Aubergine (SOLME), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA), Melone (CUMME), an Stangenbohne (PHSVX) und an Gemüsepaprika (CPSAN) im Gewächshaus zum Einsatz gebracht werden. 

Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 17. September 2026 bis zum 14. Januar 2027.