Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Flupyradifurone über die bestehende Zulassung jeweils im Zeitraum vom 13. August bis zum 10. Dezember 2026 für die nachfolgenden Anwendungen weiterhin zum Einsatz gebracht werden:
- gegen Blattläuse, Weiße Fliege an Spinat und verwandte Arten (NNNSA*) im Freiland
- gegen Blattläuse an Salate (LACSS*), Rucola-Arten (NNNRA*) im Freiland
- gegen Blattläuse an Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW*), Blatt- und Stielgemüse (NNNVL*), Hülsengemüse (NNNLG*) im Freiland
- gegen Blattläuse, Weiße Fliege an Blattkohle (NNNKB*) (ausgenommen Barbarakraut (BARVE) und Sareptasenf (BRSJU)) im Freiland
- gegen Blattläuse an Kohlrabi (BRSOG) im Freiland
- gegen Zikaden an Rhabarber (RHERH), Spargel (ASPOF) im Freiland
- gegen Blattläuse, weiße Fliegen an Frische Kräuter (NNNKF*) im Freiland (ausgenommen Borretsch (BOROF))
Weißer Rost an Radieschen und Rettich im Freiland
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Orondis Vip erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Metalaxyl-M und Oxathiapiprolin vom 13. August bis zum 10. Dezember 2026 zur Bekämpfung von Weißer Rost (Albugo candida, ALBUCA) an Radieschen (RAPSR) und Rettich (RAPSN) im Freiland zum Einsatz gebracht werden.