Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Flupyradifurone über die bestehende Zulassung hinaus jeweils im Zeitraum vom 15. April bis zum 12. August 2026 zur Bekämpfung mehrerer unterschiedlicher Schadinsekten an den nachfolgenden Kulturen zum Einsatz gebracht werden:
- gegen Blattläuse, Weiße Fliege an Spinat und verwandte Arten (NNNSA*) im Freiland
- gegen Blattläuse an Salate (LACSS*), Rucola-Arten (NNNRA*) im Freiland
- gegen Blattläuse an Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW*), Blatt- und Stielgemüse (NNNVL*), Hülsengemüse (NNNLG*) im Freiland
- gegen Blattläuse, Weiße Fliege an Blattkohle (NNNKB*) im Freiland
- gegen Blattläuse an Kohlrabi (BRSOG) im Freiland
- gegen Zikaden an Rhabarber (RHERH), Spargel (ASPOF) im Freiland
- gegen Blattläuse, weiße Fliegen an Frische Kräuter (NNNKF*) im Freiland