Ein Übergangszeitraum sei nicht vorgesehen. Die Systembeteiligungspflicht müsse vor dem Vertrieb der verpackten Waren erfüllt sein. Unternehmen seien daher angehalten, ihre Systembeteiligung rechtzeitig zu organisieren und die entsprechenden Mengen zu melden.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass die EmpCo-RL die Branche derzeit stark verunsichert.
Mit den Leitlinien präzisiert die Europäische Kommission zentrale Begriffe und Verantwortlichkeiten entlang der Verpackungswertschöpfungskette. Ziel ist es, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Inhaltlich plädiert der Bundesrat dafür, Verpackungssysteme stärker anhand ihrer ökologischen Gesamtwirkung über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten.
Als Teil einer breiten Branchenallianz sowie in eigenen Stellungnahmen hat der ZVG darauf hingewiesen, dass die aktuellen Regelungen insbesondere für industrielle und gewerbliche Verpackungen erhebliche praktische Probleme verursachen.