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PPWR-Umsetzung: Bundesrat drängt auf Anpassungen

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Zugleich – dies geht aus einer jüngsten Stellungnahme des Bundesrates hervor – sieht er an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf, vor allem mit Blick auf Praxistauglichkeit, Bürokratieabbau, Vollzugssicherheit und Investitionsanreize für die Kreislaufwirtschaft.

Zwei EU-Fahnen (je zwölf gelbe Sterne auf blauem Hintergrund) wehen vor einem modernen Gebäude
© François van Bast/AdobeStock

Inhaltlich plädiert der Bundesrat dafür, Verpackungssysteme stärker anhand ihrer ökologischen Gesamtwirkung über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten. Eine pauschale Bevorzugung von Mehrweg greife zu kurz, da auch recyclingfähige Einwegverpackungen je nach Anwendung ökologische Vorteile haben können.

Zudem fordert der Bundesrat wirksamere ökonomische Anreize für recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten. Die bisherigen Regelungen zur Gestaltung der Beteiligungsentgelte hätten bislang keine ausreichende Lenkungswirkung entfaltet. Hier sieht er dringenden Anpassungsbedarf, um Investitionen in Recyclingtechnologien und Rezyklate frühzeitig zu fördern.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Rolle alternativer Recyclingverfahren. Zwar begrüßt der Bundesrat die Öffnung für chemisches Recycling, hält die vorgesehenen Spielräume jedoch teilweise für zu gering und regt eine Überprüfung sowie eine langfristige Perspektive für den Ausbau solcher Technologien an. Dies sei auch mit Blick auf die Erreichung der EU-Vorgaben und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland relevant.

Darüber hinaus mahnt der Bundesrat zahlreiche praktische und rechtliche Anpassungen an. Dazu zählen unter anderem Übergangsregelungen zur Sicherung der Finanzierung der dualen Systeme, klarere Zuständigkeiten – etwa durch eine stärkere Rolle der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) –, sowie eine Überprüfung zusätzlicher Berichtspflichten und Bürokratieanforderungen. Auch einzelne Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten und zur Ausgestaltung von Vollzugsinstrumenten werden kritisch gesehen.

Insgesamt unterstützt der Bundesrat die Zielsetzung des Gesetzes, fordert jedoch eine stärker vollzugstaugliche, wirtschaftsnahe und investitionsfreundliche Ausgestaltung, um die Transformation zur Kreislaufwirtschaft effektiv zu unterstützen.

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