Der Arbeitskreis Alpentransit geht davon aus, dass der EuGH die von Österreich praktizierten Anti-Transitmaßnahmen als unzulässig betrachten wird. In der Vergangenheit hatte der EuGH bereits zweimal festgestellt, dass das Sektorale Fahrverbot mit EU-Recht unvereinbar ist.
Hintergrund: Die italienische Regierung hatte am 30. Juli 2024 Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich wegen der zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen entlang des Brennerkorridors eingereicht. Die EU-Kommission unterstützt die Klage als Streithelferin. In der Rechtssache C-524/24 wird ein Verstoß Österreichs gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehres geltend gemacht, da Maßnahmen wie das Sektorale Fahrverbot, das Nachtfahrverbot, das Winterfahrverbot und die
Blockabfertigungen nicht mit EU-Recht vereinbar sind.
Die im Arbeitskreis Alpentransit vertretenen Transport- und Logistikverbände hatten in den vergangenen Jahren gegenüber der EU-Kommission und allen anderen politischen Beteiligten immer wieder deutlich gemacht, dass die Situation für die Wirtschaft, insbesondere das mittelständische Transportgewerbe, die betroffenen Lkw-Fahrer, aber auch für die Anwohner im bayerischen Inntal untragbar ist. In zahlreichen Regierungsgesprächen unter Beteiligung der Anrainerstaaten und der EU-Kommission konnte keine
Lösung gefunden werden. Die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs auf einem der Hauptkorridore der TEN-T-Netze bestehen weiterhin. Insbesondere die Lkw-Staus von bis zu 80 km an Tagen mit Blockabfertigung sind für alle Beteiligten unzumutbar.
Der Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union ist massiv behindert. Die im Arbeitskreis Alpentransit vertretenen Transport- und Logistikverbände begrüßen, dass mit der mündlichen Verhandlung ein abschließendes Urteil des EuGH bald zu erwarten ist. Die Behinderungen im Brennertransit sind für das Transportgewerbe seit langem untragbar: „Wir gehen davon aus, dass auf
Grund der eindeutigen Rechtslage Österreich dazu verurteilt wird, die Anti-Transitmaßnahmen zurückzunehmen. Es wäre ein überfälliges Signal für eine Stärkung des Binnenmarktes. Ein funktionierender Binnenmarkt ist gerade in Zeiten globaler Handelshemmnisse von vitaler Bedeutung für den freien Warenverkehr und freien Handel in der Europäischen Union.“
Im Arbeitskreis Alpentransit sind neben dem BGL die Straßentransportverbände AISÖ (A), ANITA (I), FNTR (F), ITD (DK), NLA (DK, S, N), TLN (NL) und der Weltverband IRU vertreten.