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ZSVR: PPWR verschiebt Verantwortung auf den Handel

Ab dem 12. August 2026 gelten mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) neue Vorgaben für die Systembeteiligung. Für Verpackungen von Eigenmarken sowie für importierte Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler liege die Pflicht künftig beim Handel, wie die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mitteilt. Handelsunternehmen müssten demnach die Finanzierung des Recyclings dieser Verpackungen übernehmen.

Zwei EU-Fahnen (je zwölf gelbe Sterne auf blauem Hintergrund) wehen vor einem modernen Gebäude
© François van Bast/AdobeStock

Ein Übergangszeitraum sei nicht vorgesehen. Die Systembeteiligungspflicht müsse vor dem Vertrieb der verpackten Waren erfüllt sein. Unternehmen seien daher angehalten, ihre Systembeteiligung rechtzeitig zu organisieren und die entsprechenden Mengen zu melden.

Mit der Anwendung der PPWR verändere sich die Zuordnung der erweiterten Herstellerverantwortung. Betroffen seien insbesondere zwei Konstellationen: Zum einen gelte die Verantwortung für Verpackungen von Eigenmarken bei den Unternehmen, die Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lassen. Eine Übertragung der Systembeteiligungspflicht auf Lieferanten oder Lohnabfüller sei laut ZSVR nicht vorgesehen. Zum anderen seien Unternehmen verpflichtet, die Systembeteiligung zu übernehmen, wenn sie verpackte Produkte ohne inländischen Zwischenhändler nach Deutschland einführen. Maßgeblich sei dabei die erste Bereitstellung in dem Land, in dem die Verpackung zu Abfall wird.

Nach Einschätzung der ZSVR könne es zu Finanzierungslücken kommen, wenn bisher verpflichtete Akteure ihre Mengen abmelden und Handelsunternehmen die entsprechenden Mengen nicht rechtzeitig selbst systembeteiligen. Dies könne Auswirkungen auf die Organisation der Verpackungsentsorgung haben. Zudem müssten Sortier- und Verwertungskapazitäten frühzeitig durch die Systembetreiber gesichert werden, um die Einhaltung der Recyclingquoten zu gewährleisten.

Die ZSVR weist darauf hin, dass die neuen Anforderungen in der Branche weitgehend bekannt seien. Entscheidend sei nun die fristgerechte Umsetzung. Spätestens zum 12. August 2026 müsse die Systembeteiligung vor dem Vertrieb der verpackten Produkte vollständig erfolgt sein. Zur Unterstützung hat die ZSVR gemeinsam mit einem Expertenkreis einen „Aktionsplan Handel“ erarbeitet. Unter dem Claim „Handel(n) mit Verantwortung: PPWR umsetzen. Eigenmarken und Importe jetzt lückenlos systembeteiligen.“ zeigt dieser auf, welche Schritte Unternehmen jetzt umsetzen müssen: 

•    Fragen Sie die Verpackungsinformationen bei Ihren Lieferanten ab: Sie benötigen Angaben zu Gewichten und Materialfraktionen der Verpackungen Ihrer Eigenmarken und Importe. Diese benötigen Sie, um die Mengenprognosen ab August präzise anzugeben.
•    Passen Sie Ihre Systembeteiligung rechtzeitig an: Schließen Sie neue Verträge ab oder erweitern Sie bestehende Verträge mit Ihren Systembetreibern für die zusätzlichen Mengen noch deutlich vor dem Stichtag.
•    Aktualisieren Sie Ihre Registrierungsdaten im Verpackungsregister LUCID: Ergänzen Sie alle Markennamen, für die Sie künftig die Systembeteiligungspflicht übernehmen müssen in Ihrer Registrierung.
•    Melden Sie Ihre angepassten Plan- und Prognosemengen auch im Verpackungsregister LUCID: Stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben 1:1 den Meldungen bei Ihrem Systembetreiber entsprechen.
•    Sorgen Sie für eine nachvollziehbare Dokumentation: Erfassen Sie alle relevanten Verpackungs- und Mengendaten als Grundlage für Ihre Jahresabschlussmengenmeldung sowie eine mögliche spätere Vollständigkeitserklärung einschließlich Mehrmengen ab dem 12. August 2026.

Ein Übergangszeitraum sei weiterhin nicht vorgesehen. Unternehmen sollten die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig umsetzen. Andernfalls könne es laut ZSVR zu einem Vertriebsverbot kommen. 

 

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