Grundlage ist die nachträgliche Anerkennung der Branche als beihilfeberechtigter Sektor im Rahmen der Carbon-Leakage-Kompensation. Anträge für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025 können nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bis zum 14. September 2026 eingereicht werden.