Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole gemäß der Notfallzulassung und über die bestehende Zulassung hinaus gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung im Freiland angewendet werden.