1 Min Lesezeit X Facebook LinkedIn

Teilwiderruf und Einschränkung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Penconazol

Bedingt durch die Festlegung neuer Rückstandshöchstgehalte für den Wirkstoff Penconazol in Kernobst hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung mehrerer Pflanzenschutzmittel-Anwendungen widerrufen bzw. eingeschränkt.

Nahaufnahme mehrerer reifer Aprikosen, eine mit einem grünen Blatt
© Lubo Ivanko/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, sind die nachfolgenden Anwendungen und Pflanzenschutzmittel betroffen:

  • TOPAS gegen Echte Mehltaupilze bei Aprikose und Pfirsich, Teilwiderruf zum 17. April 2025

Einschränkung der Zulassung:

  • TOPAS, Echter Mehltau, Kernobst, ausgenommen Apfel und Apfelbeere
  • TRUST, Schorf, Kernobst, ausgenommen Apfelbeere
  • TRhierUST, Echter Mehltau, Kernobst, ausgenommen Apfelbeere

Ferner weist das BVL darauf hin, dass der Teilwiderruf sowie die Einschränkung der Anwendungen auch für die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.