Teilwiderruf und Einschränkung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Penconazol
Bedingt durch die Festlegung neuer Rückstandshöchstgehalte für den Wirkstoff Penconazol in Kernobst hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung mehrerer Pflanzenschutzmittel-Anwendungen widerrufen bzw. eingeschränkt.
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