von Michael Schotten 2 Min Lesezeit X Facebook LinkedIn

Umweltbezogene Werbung: Neue Vorgaben erhöhen den Nachweisdruck

Seit dem 27. September gelten in Deutschland verschärfte Regeln für umweltbezogene Werbung. Was Unternehmen bei Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „bio-basiert“ oder „klimaneutral“ von diesem Zeitpunkt an unbedingt beachten müssen, erläuterten kürzlich Rechtexperte Dr. Daniel Kendziur und Joanna Behrend (GS1 Germany) auf dem Deutschen Obst- und Gemüsekongress (DOGK).

Mann mit blauer Jacke, roter Krawatte und Brille am Rednerpult

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 würden die Anforderungen an Umweltwerbung deutlich konkreter, allgemeine umweltbezogene Aussagen seien nicht mehr gestattet. Ziel der neuen Vorgaben sei es, Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und sogenanntem Greenwashing zu schützen, betonte Dr. Kendziur in Düsseldorf. Für Unternehmen der Obst- und Gemüsebranche ist das insbesondere bei Produktverpackungen, Etiketten, Werbemitteln und bei der Nachhaltigkeits-Kommunikation relevant. Vage und nicht belegte Umweltversprechen, die den Nachweis anerkannter hervorragender Umweltleistungen schuldig blieben, würden dadurch immer mehr zum rechtlichen Risiko. Das Thema sei allerdings nicht erst jetzt herausfordernd, denn bereits die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Umweltwerbung Mitte des Jahres 2024 habe die Rahmenbedingungen deutlich verschärft. 

Belegbarkeit von Aussagen

Auch bei der Klimaneutralität gelten strengere Anforderungen. Eine bloße Kompensation von Emissionen – etwa über Zertifikate oder Klimaschutzprojekte – reicht für entsprechende Werbeaussagen nicht mehr ohne Weiteres aus, hob Dr. Kendziur hervor. Entscheidend sind insbesondere tatsächliche Emissionsminderungen und die konkrete Grundlage der jeweiligen Aussage. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Umweltzeichen und Nachhaltigkeitssiegel. Selbst entwickelte Logos oder Fantasie-Siegel können problematisch sein, wenn sie bei Verbrauchern den Eindruck eines anerkannten Umweltzeichens oder einer unabhängigen Zertifizierung erwecken. Künftig kommt es daher verstärkt auf transparente und nachvollziehbare Zertifizierungssysteme an. Besondere Aufmerksamkeit verdienen nach den neuen Vorgaben außerdem Aussagen über zukünftige Umweltleistungen. Versprechen wie „klimaneutral bis 2030“ müssen, so der Rechtsexperte, auf einem nachvollziehbaren, konkreten und überprüfbaren Konzept beruhen. Der Vortrag von Dr. Daniel Kendziur machte deutlich: Für die Branche gewinnt die rechtssichere Gestaltung von Verpackungen, Etiketten und Marketingmaterialien weiter an Bedeutung. Aussagen zu Regionalität, Ressourcenschonung, Recycling, CO₂-Emissionen oder nachhaltiger Produktion sollten künftig besonders sorgfältig darauf geprüft werden, was genau behauptet wird und ob sich die Aussage nachvollziehbar belegen lässt.