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BVL erteilt Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Coragen und Danjiri

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Insektizide Coragen und Danjiri an mehreren Kulturen erlassen.

Rote Bete am PoS
© lars/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) zur Bekämpfung von Freifressenden Schmetterlingsraupen an Salat-Arten (NNNSS) über die bestehende Zulassung hinaus im Freiland im Zeitraum vom 28. Mai bis zum 24. September 2026 zum Einsatz gebracht werden.

Im identischen Zeitraum und über die bestehende Zulassung hinaus ist auch der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Rote Bete (BEAVD), Knollensellerie (APUGR), Möhren (DAUCA), Wurzelpetersilie (PARCT), Pastinake (PAVSA) sowie an Rhabarber (RHERH) im Freiland zulässig.