Das Gericht gab dabei der von den Insolvenzverwaltern gegen den Tomatenproduzenten RedStar geltend gemachten Schadensersatzforderung in Höhe von mehr als 45 Mio Euro statt. Die Erzeugerorganisation FresQ hatte über die niederländische Behörde RVO europäische Agrarsubventionen in Höhe von mehreren Dutzend Millionen Euro erhalten. Die Europäische Kommission forderte diese Fördermittel von der RVO zurück, weil FresQ die Voraussetzungen für die Anerkennung als Erzeugerorganisation aus ihrer Sicht nicht erfüllt hatte. Die Insolvenzverwalter von FresQ machen geltend, dass RedStar als Mitglied der Erzeugerorganisation gegen diese Anerkennungsvoraussetzungen verstoßen habe. Deshalb forderten sie von dem Unternehmen Schadensersatz in Höhe von mehr als 45 Mio Euro. Dieser Forderung hat das Gericht nun stattgegeben.
Nach Ansicht der Insolvenzverwalter verstieß RedStar gegen die europäischen Anerkennungsvorgaben für FresQ, indem das Unternehmen die Vermarktung seiner Erzeugnisse vollständig selbst steuerte und diese Aufgabe nicht an die Erzeugerorganisation übertrug. Dies war der ausschlaggebende Grund dafür, dass die Europäische Kommission die im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) gewährten Fördermittel zurückforderte. Auch das Gericht kommt zu diesem Schluss und stellt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten von Red Star und dem Schaden fest, der FresQ durch die Rückforderung der Subventionen entstanden ist.