Hintergrund sind Handelsbeschränkungen Russlands gegenüber Armenien. Sie haben armenische Exporte und bestehende Transportrouten beeinträchtigt, informiert der Rat. Die Maßnahmen sollen Armenien dabei helfen, seine Handelsströme umzulenken und die Handelsbeziehungen mit der EU zu vertiefen.
Der Rat hat den Vorschlag der Europäischen Kommission ohne Änderungen angenommen. Die Einfuhrzölle für eine breite Palette armenischer Waren sollen vorübergehend ausgesetzt werden. Dazu gehören auch bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Insgesamt würden damit rund 80 % der armenischen Exporte in die EU von den Handelserleichterungen erfasst, heißt es in der Mitteilung. Die Regelung soll zwei Jahre lang gelten.
Für die Handelserleichterungen gelten bestimmte Voraussetzungen. Armenien muss u.a. die Ursprungsregeln einhalten, mit der EU bei Verwaltungsfragen zusammenarbeiten und darf keine neuen Beschränkungen für Einfuhren aus der EU einführen. Zudem sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, falls Einfuhren aus Armenien EU-Erzeuger beeinträchtigen.
Als Nächstes befasst sich das Europäische Parlament mit dem Vorschlag. Dies soll voraussichtlich während der Plenartagung im September geschehen. Stimmt das Parlament wie erwartet ohne Änderungen zu, kann der Rat die Verordnung anschließend verabschieden. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, heißt es.