EU-Bericht: Erzeuger-Organisationen gegenüber Einzelhandel weiter im Nachteil
Die EU-Förderung verbessert zwar die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugerorganisationen in der Obst- und Gemüsebranche, dennoch verlieren diese zunehmend an Bedeutung. Das geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.
Nach Ansicht der Prüfer wird die Entwicklung der Branche durch unterschiedliche Förderbedingungen in den einzelnen EU-Ländern, komplizierte EU-Vorschriften und unzureichende Maßnahmen der Europäischen Kommission gebremst. Obst- und Gemüsebauern seien mit zunehmenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen konfrontiert – von steigenden Kosten bis hin zu veränderten Verbraucherwünschen, so der Rechnungshof. Eigentlich sollen Erzeugerorganisationen die Landwirte dabei unterstützen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Sie sollen es ihnen ermöglichen, ihre Produkte gemeinsam zu vermarkten, in Ausrüstung und Infrastruktur zu investieren, die Qualität ihrer Erzeugnisse zu verbessern und bessere Konditionen mit den Abnehmern auszuhandeln. Dennoch hätten die Erzeugerorganisationen Marktanteile eingebüßt. Zwischen 2012 und 2023 sank die Zahl ihrer Mitglieder um 39 %. „Erzeugerorganisationen sollen Landwirten dabei helfen, mit großen Abnehmern auf Augenhöhe zu verhandeln und die Verbraucher mit einer breiten Auswahl an Obst und Gemüse zu versorgen. Dafür müssen die Vorschriften einfacher, die Unterstützung der EU-Länder einheitlicher und die Mitgliedschaft in Erzeugerorganisationen attraktiver werden“, erklärte Keit Pentus-Rosimannus, die als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war.
Umkämpfte Märkte
Im Jahr 2023 erhielten Zusammenschlüsse von Obst- und Gemüseerzeugern nach Angaben der Prüfer EU-Fördermittel in Höhe von 1,06 Mrd Euro. Mit diesen Geldern modernisierten sie ihre Maschinen, automatisierten die Produktion, reduzierten den Energie- und Wasserverbrauch, erwarben Qualitätszertifikate, verbesserten Verpackung und Logistik und führten anerkannte Qualitätssiegel ein. Da sich die Höhe der Förderung am Marktwert der Produkte orientiert, haben die Organisationen ein Interesse daran, ihren Umsatz zu steigern und die Produktion an der Nachfrage auszurichten. Dennoch fällt es den Erzeugerorganisationen weiterhin schwer, sich gegenüber großen Einzelhändlern zu behaupten, stellt der Europäische Rechnungshof fest. Größere Zusammenschlüsse von Erzeugern könnten größere Mengen sowie eine breitere Produktpalette anbieten und dadurch bessere Konditionen aushandeln. In den meisten EU-Ländern seien die Erzeugerorganisationen dafür jedoch zu klein und nicht ausreichend bekannt. Lediglich in Belgien und den Niederlanden hätten solche Zusammenschlüsse ein ausreichendes wirtschaftliches Gewicht. Die Prüfer stellten zudem erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern fest. In einigen Ländern gibt es keine anerkannten Erzeugerorganisationen, in anderen variiert deren Marktanteil stark und reicht von 0,8 % in Slowenien bis zu 86 % in Dänemark. Diese Unterschiede lassen sich teilweise durch historische und kulturelle Faktoren erklären, teilweise aber auch durch politische Entscheidungen und Weichenstellungen in den einzelnen Ländern. Einige Behörden beraten die Organisationen aktiv und unterstützen zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen. Andere wenden strengere Bedingungen an oder stellen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Nach Ansicht der Prüfer führt dies zu Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt. Gleichzeitig könne es Landwirte davon abhalten, einer Erzeugerorganisation beizutreten oder EU-Fördermittel zu beantragen. Die Europäische Kommission habe diese Probleme zwar teilweise erkannt, jedoch nicht ausreichend gehandelt, um sie zu beheben oder das Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten besser aufeinander abzustimmen, so die Prüfer.
Nach Angaben der Europäischen Kommission gab es 2024 in der EU insgesamt 1.488 anerkannte Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse mit 187.372 Mitgliedern. Erzeugerorganisationen können sich zudem in Dachverbänden zusammenschließen. Im Jahr 2024 gab es in der EU 69 solcher anerkannten Vereinigungen.