Denn obwohl der energieintensive Unterglas-Gartenbau in Deutschland von der nationalen CO2-Bepreisung hochgradig betroffen sind, seien die Anträge zum Carbon-Leakage-Schutz weiterhin offen.
Die Bundesregierung hatte nach der Genehmigung der Anträge zum Carbon-Leakage-Schutz für den Gemüsebau-Unterglas und für den Pilzkulturanbau die Dokumente nach Brüssel zur endgültigen Genehmigung durch die EU-Kommission weitergeleitet. Deren Antwort, so der ZVG, stehe immer noch aus. Damit könnten die Betriebe weiterhin keine Ausgleichsmaßnahmen beantragen.
„Seit fast drei Jahren warten unsere Anträge auf abschließende Bewertung, seit Anfang 2024 durch die EU-Kommission. Das ist in der Klimatransformation ein bürokratisches Unding. Die Wirtschaftskraft des Gartenbaus wird unnötig geschwächt“, betonte Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender ZVG-Generalsekretär.
Statt eines Beharrens auf bürokratischen Formalismen dürfe dem klein- und mittelständisch geprägten Gartenbau mit seinen wichtigen Beiträgen zur Ernährung und zur Lebensqualität keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden, so Brinkjans.
Bestätigt sieht sich der ZVG durch die Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz beim EU-Rat in Brüssel, der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zur obersten Priorität erklärt, eine regelrechte Regulierungswut angeprangert und dringenden Handlungsbedarf angemahnt hat. Dem schließt sich der ZVG uneingeschränkt an.