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QS/BVL: Promanal HP – Notfallzulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln

Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Promanal HP erlassen.

Eine Ansammlung von Kartoffeln in verschiedenen Größen, die auf einem Erdboden zwischen Wurzeln liegen. Einige Kartoffeln sind teilweise mit Erde bedeckt.
© Fruchthandel Magazin

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl (CAS 8042-47-5)) über die bestehende Zulassung hinaus gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln, die zur Pflanzguterzeugung verwendet werden sollen, zur Anwendung kommen.

Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 20. April bis zum 17. August 2025.