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Notfallzulassung für ATTRACAP gegen Schnellkäfer an Kartoffel, Süßkartoffel, Spargel

Für die Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwurm) an Kartoffeln, Spargel und Süßkartoffeln hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb-III) erlassen.

aufgeschnittene Süßkartoffel
© valery121283/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid ATTRACAP zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwurm) an Kartoffeln, Süßkartoffeln und Spargel auf befallsgefährdeten Flächen im Freiland auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zum Einsatz kommen. 

Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt insbesondere für den Ökolandbau und im Zeitraum vom 16. Februar bis zum 15. Juni 2026. 

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