Notfallzulassung für Affirm Opti gegen Fruchtschalenwickler an Apfel und Birne im Freiland
Für das Pflanzenschutzmittel Affirm Opti hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.
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