von Christine Weiser 1 Min Lesezeit X Facebook LinkedIn

Notfallzulassung für Affirm Opti gegen Fruchtschalenwickler an Apfel und Birne im Freiland

Für das Pflanzenschutzmittel Affirm Opti hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

Äpfel und Birnen am Baum
© QS Qualität und Sicherheit GmbH

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Pflanzenschutzmittel Affirm Opti (Wirkstoff: Emamectin) gegen Fruchtschalenwickler (Adoxophyes orana) an Apfel (MABSD) und Birne (PYUCO) im Freiland zum Einsatz kommen. 

Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2026.