Niederlande: Nur wenige kontrollierte Tomatenanbauer halten sich an Vorschriften für Biozide
Die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) überprüfte 2025 bei 29 Tomatenanbauern, ob sie Biozide wie Desinfektionsmittel sowie Ratten- und Mäusegift ordnungsgemäß einsetzten.
Doch nur 10 % der kontrollierten Anbauer hielten sich der NVWA zufolge an alle Vorschriften. Die anderen 90 % setzten bspw. Mittel nicht ordnungsgemäß ein oder verfügten nicht über die erforderliche Zulassung. Dies seien schwerwiegende Verstöße, die Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringen können. Insgesamt hat die NVWA allen 26 Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen hatten, Bußgelder auferlegt. Für weniger schwerwiegende Verstöße hat die NVWA sieben offizielle Verwarnungen ausgesprochen.
Insgesamt 87 Verstöße
Die NVWA führte Inspektionen bei 29 zufällig ausgewählten Tomatenanbauern durch. Doch nur drei der kontrollierten Betriebe hielten sich an alle Vorschriften. Dabei handelte es sich um zwei Bio-Anbauer und einen Betrieb, in dem Tomatensorten getestet werden. Die anderen 26 Anbauer begingen Verstöße. Die NVWA stellte insgesamt 87 Verstöße fest.
Die Erzeuger machten vor allem viele Fehler im Umgang mit Desinfektionsmitteln. Einige Erzeuger fügten diese Mittel dem Bewässerungswasser hinzu (z.B. mit Silber stabilisiertes Wasserstoffperoxid). Andere desinfizierten Materialien im Gewächshaus, ihre Hände und ihr Schuhwerk auf falsche Weise. Außerdem verwendeten sie Biozide, die für den Einsatz im Anbau nicht zugelassen sind, wie Natriumhypochlorit (Chlor) und chemische Mittel, die überhaupt keine Zulassung haben. Zudem setzten die Erzeuger Ratten- und Mäusegift häufig falsch ein oder verfügten nicht über die vorgeschriebene Lizenz oder Betriebszertifizierung.
Bei vier Erzeugern hatte ein beauftragtes Desinfektionsunternehmen einem zugelassenen Biozid ein Pflanzenschutzmittel beigemischt und dieses anschließend bei der Desinfektion durch Vernebelung in einem leeren Gewächshaus verwendet. Das sei nicht zulässig. Die NVWA führt hierzu noch weitere strafrechtliche Ermittlungen durch. Wenn Erzeuger die Vorschriften nicht einhalten, können Risiken für Mensch und Umwelt entstehen.
Tomaten sind zum Verzehr geeignet
Die falsche Verwendung von Desinfektionsmitteln kann neben Risiken für Mensch und Umwelt auch Risiken für die Lebensmittelsicherheit mit sich bringen. Deshalb wurde untersucht, ob die angebauten Tomaten sicher verzehrt werden können. Im Labor wurden Tomaten aus den betroffenen Gewächshäusern sowie Tomaten aus niederländischen Supermärkten untersucht. Diese Untersuchungen zeigen, dass kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit besteht und dass die Tomaten sicher verzehrt werden können.
Die NVWA hält die hohe Zahl der Verstöße für sehr besorgniserregend und steht diesbezüglich im Dialog mit Glastuinbouw Nederland. Die Branche arbeite aktiv daran, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern, und weise die Erzeuger bspw. ausdrücklich auf die Gesetze und Vorschriften für den Einsatz von Bioziden hin. Die NVWA nutze diese ersten Inspektionsergebnisse, um die Kontrollen des Biozideinsatzes in landwirtschaftlichen Betrieben künftig risikogerechter durchführen zu können.
Desinfektionsunternehmen unterliegen der Aufsicht der ILT. Daher teilt die NVWA gemäß den Kooperationsvereinbarungen die Ergebnisse dieser Aufsichtsbehörde mit.