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Lieferkettengesetz abgeschwächt, bevor es angewendet wird

Um Unternehmen weltweit konsequenter zum Schutz der Menschenrechte zu drängen, sollte es ein neues europäisches Lieferkettengesetz geben. Wie in Medienberichten nun zu lesen ist, hat die EU jetzt allerdings eine entschärfte Version vorgelegt, die nur noch für wenige große Unternehmen gelten soll, die mehr als 5.000 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd Euro aufweisen. 

Lkw auf Straße mit Landkarte im Hintergrund
© AdobeStock

Zuvor hatte die Grenze bei 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio Euro gelegen. Das Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen die Änderung noch genehmigen.

Des Weiteren sollen Firmen bei einem Regelverstoß auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen. Die Klagemöglichkeit für Opfer von Menschenrechtsverstößen würde damit entfallen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, erwarte eine Strafe von maximal 3 % ihres weltweiten Nettoumsatzes. Wie das Parlament und die EU-Staaten mitteilen, entfalle künftig auch die Pflicht, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.

Für den SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken sei dies ein „schwarzer Tag für Europa, da Menschenrechte und Klimaschutz offenkundig nur noch billige Verhandlungsmassen“ seien. Die Grünenabgeordnete Anna Cavazzini sprach sogar davon, dass die „Konservativen im Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten den letzten Nagel in den Sarg des EU-Lieferkettengesetzes geschlagen“ hätten.