2 Min Lesezeit X Facebook LinkedIn

Kunststoffsteuer: Zentralverband Gartenbau sieht Betriebe vor weiteren Herausforderungen

Die geplante Kunststoffverpackungsteuer ist vorerst nicht wie vorgesehen vom Bundeskabinett beschlossen worden. Vorgesehen war eine Abgabe von 550 Euro je Tonne Kunststoff. Ob und in welcher Form das Vorhaben erneut aufgegriffen wird, ist derzeit offen, so der Zentralverband Gartrenbau (ZVG) in einer aktuellen Stellungnahme.

diverse folierte Gurken nebeneinander
© Agronoticias

Der ZVG hatte im Vorfeld vor zusätzlichen Kosten und neuer Bürokratie für die Betriebe gewarnt und seine Kritik mit einer schriftlichen Stellungnahme bekräftigt. Besonders problematisch sei, dass im Gartenbau zahlreiche Kunststoffverpackungen für den Schutz und Transport lebender und leicht verderblicher Produkte derzeit unverzichtbar seien. Zudem dürften bestehende Mehrwegsysteme und der Einsatz von Rezyklaten durch eine Steuer nicht wirtschaftlich benachteiligt werden, fordert der Verband. „Wir fordern, dass die Kunststoffverpackungsteuer ausgesetzt bleibt. Andernfalls wäre sie eine weitere zusätzliche Belastung für die Betriebe, die zurzeit schon übermäßig herausgefordert sind“, so der ZVG. Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse erfüllten aber nicht nur eine wichtige Schutzfunktion, sondern würden auch dazu beitragen Lebensmittelverluste und Verderb zu vermeiden. Sie sicherten die Qualität und Frische der Produkte entlang der gesamten Lieferkette. Gleichzeitig dürften, so der Verband weiter, bestehende Mehrwegsysteme und der Einsatz recycelter Kunststoffe durch eine mögliche Steuer nicht wirtschaftlich benachteiligt werden.

Praxisbezogene Forderungen

Der ZVG fordert daher, Transport-, Schutz- und Ladungssicherungsverpackungen für lebende Pflanzen und andere gartenbauliche Erzeugnisse vom Anwendungsbereich der Steuer auszunehmen. Zudem müsse klar zwischen steuerpflichtigen Verpackungen und Kulturtöpfen, Anzuchtplatten, Mehrwegtrays sowie sonstigen Produktions- und Kultursystemen unterschieden werden. Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine vollständige Steuerbefreiung von Mehrwegtransportverpackungen und Pool-Systemen aus. Auch der nachgewiesene Anteil recycelter Kunststoffe müsse von Beginn der Steuererhebung an unmittelbar, rechtssicher und unbürokratisch entlastet werden. Weitere Forderungen betreffen die Vermeidung nationaler Wettbewerbsnachteile im europäischen Handel mit Pflanzen, Obst, Gemüse und Blumen sowie eine abgestimmte Umsetzung mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Widersprüchliche Doppelregulierungen müssten vermieden werden. Schließlich erwartet der ZVG eine praxistaugliche Übergangsfrist und verbindliche Hinweise zur Umsetzung, bevor die Steuer in Kraft tritt.