Der Erlass vom 5. Januar 2026 [den dazugehörigen Artikel haben wir am Textende verlinkt] sieht vor, dass die Aussetzung der Importe endet, sobald die Europäische Kommission selbst geeignete Maßnahmen erlässt, oder andernfalls ein Jahr nach seinem Inkrafttreten. Der Verband der französischen Obst- und Gemüseimporteure hatte daraufhin beim Staatsrat Klage eingereicht, um die Aufhebung der Entscheidung zu erwirken.
Die Klage wurde abgewiesen. Unter Berufung auf die Datenlage, u.a. aus EFSA-Quellen, verkündete der Staatsrat Mitte März, dass die Aussetzung der Importe rechtmäßig war. In der Tat gebe es Gesundheitsrisiken durch Rückstände der erwähnten Wirkstoffe, erklärt der Staatsrat. Wie die Tageszeitung Le Monde zum Thema ergänzt, hat die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch auf zwölf von insgesamt 15 getesteten Produkten Spuren der verbotenen Pflanzenschutzmittel feststellen können.
Änderungsantrag verschärft - hätte aber „keine drei Tage“ Bestand
Nun wurde vergangene Woche in der Nationalversammlung ein Änderungsantrag angenommen, der den ursprünglichen Erlass weiter verschärft: Abgeordnete aus der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) haben den Antrag unterstützt, gemeinsam mit der linkspopulistischen La France Insoumise (LFI) sowie den Ecologistes, der grünen Partei Frankreichs. Die Initiatoren des Entwurfs kritisierten, die bisherige Regierungslinie sei zwar „positiv, aber zu begrenzt“ gewesen. Der alte Erlass habe kein „systematisches Verbot jeglichen Produkts“ ermöglicht, das mit in Frankreich verbotenen Wirkstoffen behandelt wurde – genau das soll sich nun ändern - und zwar dauerhaft.
Landwirtschaftsministerin Annie Genevard distanzierte sich jedoch scharf von diesem Neuentwurf, der gegen europäisches Recht verstoße. Dieses Vorgehen führe zu falschen Hoffnungen bei den Konsumentinnen und Konsumenten, mahnte Genevard. Es verstoße gegen die Gesetze des Binnenmarktes und werde „keine drei Tage“ vor einem Richter Bestand haben.
Die Diskussionen um diesen Änderungsantrag werden nun fortgesetzt, eine endgültige Abstimmung der Abgeordneten findet am 2. Juni statt. Damit ist die Sache allerdings noch längst nicht vom Tisch: Der komplette Text inkl. Änderungsvorschlag wandert daraufhin in den Senat, der den Entwurf allerdings ablehnen oder abändern kann, woraufhin der Text zurück an die Nationalversammlung geht - und so weiter. Zwar ist bereits die Tatsache, dass eine verschärfte Version zur Abstimmung kam, ein Signal an die verärgerten Landwirte Frankreichs, und theoretisch könnte die Regierung irgendwann - sollte das Pingpongspiel zwischen Nationalversammlung und Senat kein Ende finden - einen Vermittlungsausschuss einberufen oder der Nationalversammlung das letzte Wort erteilen, doch bis dahin ist es höchstwahrscheinlich noch eine Weile hin.
Hier geht es zum oben erwähnten Artikel aus Januar 2026.