Diese Vorhaben drohen nach Angaben der Organisationen, europäische Erzeuger zu benachteiligen, wesentliche EU-Rechtsgrundlagen zu verletzen und Verbraucher in die Irre zu führen. In einem gemeinsamen Schreiben an das Europäische Parlament bezeichnen die Verbände den Vorschlag als direkten Verstoß gegen EU-Recht und europäische Werte.
Der Vorschlag würde die Anwendung von Präferenzzöllen auf Produkte aus der Westsahara ausweiten und Herkunftsangaben mit regionalen Bezeichnungen anstelle von „Westsahara“ zulassen – trotz eines eindeutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs, das eine klare Kennzeichnung vorschreibt. Die Branche warnt, dies sei ein rechtlicher Umgehungsversuch, der Verbraucher irreleite, die EU-Rechtsprechung missachte und einen Präzedenzfall für die Verschleierung von Ursprüngen schaffe.
Die Erzeugerorganisationen heben mehrere Risiken dieser Überarbeitung hervor. Erstens setze das Abkommen europäische Produzenten einem unfairen Wettbewerb mit Produkten aus der Westsahara aus, die unter niedrigeren sozialen und ökologischen Standards erzeugt würden. Zweitens, in einer Phase, in der Obst- und Gemüseerzeuger in der EU bereits unter erheblichem Marktdruck durch steigende Importe stehen, berge die Überarbeitung das Risiko, die europäische Produktion weiter zu verdrängen und die wirtschaftliche Belastung der Betriebe in der gesamten Union zu verschärfen.
Die vorgeschlagene Überarbeitung würde außerdem zu einem Verlust des Verbrauchervertrauens führen, da mangelnde Transparenz und verschleiernde Herkunftskennzeichnungen das Vertrauen in die EU-Kennzeichnungsstandards untergraben könnten.
Darüber hinaus delegiere das Abkommen zentrale Kontrollaufgaben an die marokkanischen Behörden, die für die Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen zuständig wären. Dies schwäche die Aufsicht der EU und werfe ernsthafte Fragen zur Einhaltung europäischer Standards auf.
Schließlich habe die Kommission trotz jahrelanger Forderungen der Branche nach Gegenseitigkeit, „Mirror Clauses“ und wirksamen Schutzmechanismen das Abkommen nicht reformiert und diese langjährigen Anliegen nicht aufgegriffen – mit der Folge, dass EU-Produzenten weiterhin einem verzerrten Wettbewerb und Instabilität auf dem Markt ausgesetzt seien. Daher fordern die europäischen Erzeuger die Mitglieder des Europäischen Parlaments nun auf, den Einspruch gegen den delegierten Rechtsakt zur Herkunftskennzeichnung für Obst und Gemüse aus der Westsahara zu unterstützen, über den in dieser Woche im Plenum abgestimmt wird. Sie betonen die Notwendigkeit einer vollständigen und ausgewogenen Neuverhandlung des Abkommens, um den Schutz der EU-Landwirte sicherzustellen, wirksame Schutzmaßnahmen einzuführen und die Einhaltung des EU-Rechts und des Völkerrechts zu gewährleisten.
„Europäische Erzeuger können nicht in einem System konkurrieren, das Ursprünge verschleiert, Standards schwächt und die Urteile des Gerichtshofs ignoriert“, heißt es in dem Schreiben der Organisationen.