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EU-Staaten unterstützen Verschiebung der SAIO-Aufzeichnungspflichten

Nach einem Bericht von Agrar-Europe (AgE) zeigen sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten offen für einen weiteren Aufschub der neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen.

wehende Europaflagge vor einem modernen Gebäude
© Europäische Kommission

Deutschland schlug im Agrarrat vor, den Übergangszeitraum für die betrieblichen Dokumentationspflichten im Rahmen der SAIO-Verordnung (Statistics on Agricultural Input and Output) um ein Jahr zu verlängern und die Verpflichtung zur Datenübermittlung an die EU-Kommission erst ab 2029 greifen zu lassen. Außerdem spricht sich Deutschland dafür aus, die Liste der zu erfassenden Kulturen nicht zu erweitern und die Dokumentationslast insgesamt zu reduzieren.
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen erklärte laut AgE, dass bereits eine Übergangsfrist bestehe und der aktuelle Ansatz ein ausgewogener Kompromiss sei. Er sehe keinen Anlass, das Thema erneut zu verhandeln. Von den 13 Delegationen, die sich äußerten, unterstützten zwölf den deutschen Vorstoß. Lediglich Slowenien äußerte sich kritisch und verwies darauf, dass die Erhebungen notwendig seien, um Fortschritte beim Einsparen von Pflanzenschutzmitteln zu überwachen. Wie die AgE weiter berichtet, hatte der SCoPAFF bereits Anfang Oktober einstimmig beschlossen, dass die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben werden kann. Deutschland kündigte im Agrarrat an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.