Die verpflichtenden Fördermaßnahmen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU gewährleisten. Ihr Ziel ist es, zu funktionierenden und stabilen Agrarmärkten beizutragen und die Einkommen der Erzeuger zu stützen.
Beim EU-Schulprogramm hält der Rat am Ziel des Kommissionsvorschlags fest, gesunde Ernährungsgewohnheiten von Kindern zu fördern. Die Mitgliedstaaten erhalten darüber Mittel für die Abgabe von Obst, Gemüse und Milch sowie für begleitende Bildungsangebote. Die Verteilung von Lebensmitteln mit einem hohen Gehalt an freien Zuckern und Fetten soll begrenzt werden. Künftig soll das Programm nach Kalenderjahren statt nach Schuljahren laufen. Für die Umsetzung sieht die Ratsposition Übergangsmaßnahmen vor.
Die Reform ist Teil der Verhandlungen über den EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034. Nach dem vorgeschlagenen Haushaltsmodell würden bestehende EU-Fonds einschließlich der Agrarförderung in einem neuen nationalen und regionalen Partnerschaftsfonds gebündelt. Jeder Mitgliedstaat würde dafür einen umfassenden Plan erstellen, der die bislang getrennten Pläne und Programme ersetzt. Auch die Finanzierung der derzeit unter die gemeinsame Agrarmarktordnung fallenden Maßnahmen würde künftig durch die Verordnung über diesen Fonds geregelt.
Die Ratsposition bildet die Grundlage für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Finanzielle und übergreifende Fragen bleiben darin ausgeklammert. Die finanzielle Ausstattung für 2028 bis 2034 hängt von der abschließenden Einigung über den gesamten EU-Finanzrahmen ab.