Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wird darauf hingewiesen, dass diese Vorgaben ab sofort für die Anwendung aller Captan-haltigen Pflanzenschutzmittel verbindlich sind.
Zum 27. März 2025 hat das BVL die Zulassung für die Anwendung an Erdbeeren (Zul.-Nr.: 005177-00/05-001) widerrufen, wodurch diese nicht mehr zulässig ist. Von dem Teilwiderruf ist auch die Vertriebserweiterung Orthocid (005177-60) betroffen.
Betroffene Pflanzenschutzmittel:
- Malvin WG (005177-00)
- Orthocid (005177-60)
- CAPTION 80 WG (008355-00)
- Merplus (008656-00)
- Merpan 80 WDG (024519-00)
Ab sofort gelten folgende Restriktionen in verschiedenen Kombinationen in den Anwendungsgebieten im Freiland:
- Reduzierung der Anzahl der Anwendungen
- Reduzierung des maximalen Wasseraufwands
- Reduzierung des Mittelaufwands
- Ausnehmen der Blüte aus dem Behandlungszeitraum und Vergabe der NB6611 zum Schutz der Biene: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
- Vergabe der NT204: Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten.