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BVL/QS: Notfallzulassungen für Novodor FC und Pirimor G

Auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Novodor FC und Pirimor G erteilt.

Grüner, krauser Endiviensalat mit gewellten Blättern, wächst in dunkler Erde
© jensb/pixabay

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis, Stamm NB 176) zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Novodor FC ist auf den ökologischen Landbau beschränkt und gilt für den Zeitraum vom 30. April bis zum 27. August 2025. 

Daneben hat das BVL zwei weitere Notfallzulassungen für das Insektizid Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) veröffentlicht. Jeweils über die bestehende Zulassung hinaus darf Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) zur Bekämpfung von Blattläusen an Blattkohlen sowie an Salaten und Endivien eingesetzt werden. Beide Notfallzulassungen für Pirimor G gelten jeweils vom 6. Mai bis zum 2. September 2025 gültig.