von Inga Detleffsen 4 Min Lesezeit X Facebook LinkedIn

Brennpunkt Brenner: Österreichs Fahrverbote teils EU-rechtswidrig?

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Manuel Campos Sánchez-Bordona, hält das von Österreich auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) verhängte Nachtfahrverbot, das Branchen-Fahrverbot sowie das Winterfahrverbot für unionsrechtswidrig, wie der Gerichtshof mitteilt. 

Stau auf der Brennerautobahn
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Er schlägt dem EuGH vor, der von Italien vorgebrachten Klage in diesen drei Punkten stattzugeben. Nicht zu beanstanden sei dagegen das System zur besseren Dosierung des Verkehrs auf der Inntalautobahn, so Sánchez-Bordona. 

Seit Monaten schwelt der Streit der benachbarten Länder. Italien hatte gegen Österreich eine Vertragsverletzungsklage erhoben, da es in den seitens Österreich erlassenen Maßnahmen einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr sieht. Österreich begründet die Verkehrsbeschränkungen wiederum mit Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Verkehrssicherheit.

Der Generalanwalt geht wie folgt auf die einzelnen Punkte ein: 

Das Nachtfahrverbot untersagt Lastkraftwagen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 7,5 t, von einigen Ausnahmen abgesehen, nachts auf einem 84 km langen Teilabschnitt der A12 zu fahren. Das Verbot gilt ganzjährig, variiert jedoch je nach Halbjahr und Wochen- oder Feiertag. Ziel sei laut Österreich gewesen, die Emissionen auf Tagesstunden zu verlagern, wo die Ausbreitung von Emissionen aufgrund veränderter Luftbedingungen geringer seien. Da jedoch gleichzeitig Ausnahmeregelungen für den lokalen und regionalen Verkehr bestehen, sieht der Generalanwalt ein Kohärenzproblem. 

Bezüglich des Branchen-Fahrverbots, bei dem der Transport bestimmter Güter, die auch per Schiene transportiert werden könnten, auf einem 65 km langen Abschnitt der A12 verboten ist, ist Sánchez-Bordona der Auffassung, dass die Maßnahme grundsätzlich dem Umweltschutz dienlich sein könnte. Allerdings hätte Österreich jedoch 2021, als auf den relevanten Abschnitten der A12 und A13 die Grenzwerte eingehalten wurden, prüfen müssen, ob das Fahrverbot oder andere Maßnahmen aufgehoben oder abgemildert werden könnten. 

Das Winterfahrverbot, nach dem Lkw mit dem Ziel Italien, Deutschland oder andere über die Staaten erreichbare Länder von Januar bis März samstags nicht auf der A12 oder A13 fahren durften, stuft er als „diskriminierend“ ein, da es faktisch auf Fahrten mit ausländischem Ziel beschränkt sei und in Kombination mit den übrigen Verboten den internationalen Schwerlastverkehr am Wochenende „praktisch unmöglich“ gemacht habe. 

Deutsche Logistikbranche begrüßt die Entwicklung mit Einschränkungen

Das deutsche Transportgewerbe begrüßt die Aussagen des Generalanwaltes. „Wir vertreten seit vielen Jahren den Standpunkt, dass die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs nicht mit EU-Recht vereinbar sind“, so BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt. Der Antrag des Generalanwaltes sei ein „überfälliges Signal für eine Stärkung des europäischen Binnenmarktes“, insbesondere in Zeiten globaler Handelshemmnisse. Bei den von Sánchez-Bordona durchgewunkenen Dosierungsmaßnahmen zeigte er sich jedoch anderer Meinung. In der Realität handele es sich dabei nicht um reine Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern „um ein System der Kapazitätsbeschränkung“, mit Blockabfertigungen, die nicht spontan und verkehrsabhängig ausgerufen würden, sondern Monate im Voraus, was regelmäßig zu „drastischen Verkehrsbehinderungen“ außerhalb Österreichs mit Staus bis zu 80 km Länge in Bayern führe, so Engelhardt, und bezeichnete das Vorgehen als „unzumutbar“. Die betroffenen Fahrkräfte müssten bis zu zehn Stunden im Stau ausharren, ohne Versorgung oder sanitäre Einrichtungen. „Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen EU-Recht“, betonte er.

 Zuversicht in Italien

Der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini zeigte sich gegenüber der italienischen Wirtschaftszeitung Il Sole 24 Ore mit der Entscheidung zufrieden. Es sei ein entscheidender Schritt hin zur vollständigen Anerkennung des Rechts auf freien Verkehr für alle Lkw-Fahrer entlang der Brenner-Achse, so der Minister. 

Riccardo Morelli, Präsident der italienischen Transportvereinigung Anita, äußerte sich zuversichtlich: Die einseitigen Beschränkungen durch Österreich hätten viel zu lange den europäischen Binnenmarkt behindert. Auch wenn man Umweltschutz als Ziel „voll und ganz“ unterstütze, brauche es dafür „wirksame statt diskriminierende Maßnahmen“, erklärte er. 

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend, dort wird nun über das Urteil beraten. „Wir vertrauen darauf, dass es den Grundsätzen des freien Warenverkehrs und der Angemessenheit nationaler Entscheidungen Rechnung trägt und für die Akteure rechtliche Sicherheit und fairen Wettbewerb entlang des Brenners mit sich bringt“, so Morelli.