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Blattläuse an Salat-Arten und Blattkohlen im Gewächshaus - Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel

Für das Pflanzenschutzmittel Teppeki hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

Kopfsalat
© photobars/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Flonicamid zur Bekämpfung von Blattläusen an Salat-Arten und Blattkohlen gemäß der Notfallzulassung im Gewächshaus eingesetzt werden. 

Die Notfallzulassung für Teppeki gilt für den Zeitraum vom 13. Fabruar bis zum 12. Juni 2026.

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