Blattläuse an Salat-Arten und Blattkohlen im Gewächshaus - Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel
Für das Pflanzenschutzmittel Teppeki hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.
© photobars/AdobeStock