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Bekämpfung von Kirschessigfliegen an Himbeere, Brombeere und Holunder -Weitere Notfallzulassung für Karate Zeon

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) erteilt.

Brombeeren
© valery121283/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf Karate Zeon für den Obstbau im Freiland sowie im Gewächshaus gemäß der Notfallzulassung gegen Kirschessigfliegen an Himbeere (RUBID), Brombeere (RUBFR) sowie an Holunder (SAMNI) vom 10. Juni bis zum 7. Oktober 2026 zum Einsatz gebracht werden.