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Bekämpfung von Feuerbrand an Äpfel und Birnen – Notfallzulassung für PEA-02

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel PEA-02 erteilt.

Äpfel und Birnen am Baum
© QS Qualität und Sicherheit GmbH

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf PEA-02 (Wirkstoff: Bakteriophagen gegen Erwinia amylovora) auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 im Zeitraum vom 16. März bis zum 13. Juli 2026 zur Bekämpfung von Feuerbrand (Erwinia amylovora) an Apfel und Birne im Freiland angewendet werden.

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