Zitrusexporte: Südafrika fürchtet neue EU-Handelshemmnisse
Das Vorhaben der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Lebens- und Futtermittel bei gleichzeitiger Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des EU-Agrar- und Lebensmittelsystems sieht die südafrikanische Zitrusbranche mit gemischten Gefühlen.
Besorgniserregend seien insbesondere vorgeschlagene Änderungen, die sich darauf auswirken könnten, wie südafrikanische Erzeuger ihre Exportkulturen vor Schädlingen und Krankheiten schützen. Diese könnten aus Sicht der Branche dazu führen, dass die zulässigen Höchstgehalte für Rückstände (MRLs) bestimmter Wirkstoffe in der EU auf technisch nahezu null gesenkt werden, wenn diese Wirkstoffe in der EU nicht zugelassen sind. Dies würde an die Stelle wissenschaftlich fundierter Bewertungen des Verbrauchergesundheitsrisikos treten, die eigentlich die maßgebliche Grundlage für die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten seien, teilte der Branchenverband CGA mit. Die EU-Mitgliedstaaten unterstützen den Plan der Kommission weitgehend. Dieser sieht faktisch ein Verbot messbarer Rückstände bestimmter Wirkstoffe in importierten Lebensmitteln vor, wobei eine Folgenabschätzung noch aussteht. Das Europäische Parlament hat seine Position hierzu noch nicht abschließend festgelegt. Die Abstimmung ist derzeit vorläufig für Dezember 2026 vorgesehen.
Auch andere Länder betroffen
Natürlich wären nicht nur afrikanische Exporte betroffen. Auch Agrarexporte aus Nord- und Südamerika könnten mit strengeren EU-Vorschriften konfrontiert werden, sollten die vorgeschlagenen Beschränkungen Gesetz werden. Ein aktueller Wirtschaftsbericht prognostiziert für ein Worst-Case-Szenario einen Rückgang der gesamten Agrarimporte nach Europa um 41 %. Bei Zitrusfrüchten könnte der Rückgang sogar 92 % betragen. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass die Erzeuger nicht auf alternative Pflanzenschutzmittel umstellen können. Die Citrus Growers' Association (CGA) setzt sich gemeinsam mit der südafrikanischen Regierung dafür ein, dass weiterhin wissenschaftliche Bewertungen der Risiken für die Verbrauchergesundheit die Grundlage für die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten bilden. „Die Produktionsbedingungen, der Schädlings- und Krankheitsdruck sowie die gute landwirtschaftliche Praxis unterscheiden sich je nach Region. Daher sollte der Zulassungsstatus eines Wirkstoffs in der EU nicht pauschal als Maßstab für die Sicherheit importierter Agrarerzeugnisse herangezogen werden.“