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Notfallzulassung für Previcur Energy bei Winterhecken- und Speisezwiebeln

Auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung und über die bestehende Zulassung hinaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Previcur Energy (Wirkstoffe: Propamocarb + Fosetyl) erteilt.

Person sortiert Zwiebeln
© Pixel-Shot/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, gilt die Notfallzulassung für Previcur Energy für die Bekämpfung von falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Winterheckenzwiebeln (ALLFI) und Speisezwiebeln (ALLCE) im Freiland.

Die Notfallzulassung gilt im Zeitraum vom 3. März bis zum 30. Juni 2026.

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  • Deutschland
  • Saatgut, Pflanzenschutz