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Notfallzulassung für Pirimor G zur Bekämpfung von Blattläusen an Freiland-Möhren

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G erteilt.

viele Möhren
© supamas/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb gemäß der Notfallzulassung über die bestehende Zulassung zur Bekämpfung von Blattläusen an Möhren (DAUCA) im Freiland eingesetzt werden. 

Die Notfallzulassung für Pirimor G gilt für den Zeitraum vom 27. April bis zum 24. August 2026. 

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