Notfallzulassung für Pirimor G zur Bekämpfung von Blattläusen an Freiland-Möhren
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G erteilt.
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