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Notfallzulassung für PIRIMOR G gegen Blattläuse an Salaten im Gewächshaus

Für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

diverse Salate
© dima_pics/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von Blattläusen an Salaten im Gewächshaus eingesetzt werden. 

Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 29. Januar bis zum 28. Mai 2026.

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