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Notfallzulassung für Fonganil Gold gegen Falschen Mehltau an Salat-Arten und frischen Kräutern

Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold erteilt.

diverse Salate
© dima_pics/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M für die Bekämpfung von Falschen Mehltaupilzen bei der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus auf versiegelten Flächen zum Einsatz gebracht werden. 

Die Notfallzulassung erfolgte über die bestehende Zulassung hinaus und gilt im Zeitraum vom 30. Januar bis zum 30. Mai 2026.

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