Notfallzulassung für Fonganil Gold gegen Falschen Mehltau an Salat-Arten und frischen Kräutern
Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold erteilt.
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