Teilvereinbarungen werden u.a. für den Freilandgemüsebau, den Obstbau, den Gewächshausanbau und die biologische Landwirtschaft erarbeitet. Jede beteiligte Branche hat laut LTO einen Maßnahmenplan vorgelegt. Darauf aufbauend untersucht WUR im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur (LVVN) das Reduktionspotenzial und den damit verbundenen Innovationsbedarf. Daraus soll ein Fahrplan für 2035 und 2040 entstehen. Als Referenz dient der Zeitraum 2011 bis 2013.
Der „Umweltindikator Pflanzenschutz“ (MIG) soll die Umweltbelastung abbilden und mögliche Reduktionswege aufzeigen. Er gebe eine Orientierung, schreibe jedoch kein Reduktionsziel vor, erläutert LTO. Die Analyse soll zeigen, welche Verringerungen möglich sind. Anschließend entscheiden die Branchen selbst, welche Ziele sie unter welchen Bedingungen festschreiben wollen. Das angestrebte Reduktionsniveau hängt dabei von Anspruch und Umsetzbarkeit der Innovationsprogramme ab.
Die Branchenorganisationen fordern, auch die wirtschaftlichen Folgen zu berechnen. Ohne diese Grundlage lasse sich kaum beurteilen, welche Vereinbarungen tragfähig und welche Investitionen erforderlich seien. Das LVVN habe zugesagt, am 6. November – wenn die Beteiligten mit Abgeordneten der Zweiten Kammer zusammenkommen – einen Vorschlag für die wirtschaftliche Bewertung einschließlich eines Zeitplans vorzulegen.
Verlässliche Regeln und Finanzierung
Für die Branchenvertreter müssen die Vereinbarungen den Erzeugern Rechtssicherheit geben und die Fortführung ihrer Betriebe sichern. Zugleich brauche es einen rechtlich tragfähigen Rahmen für Natura 2000 und das Lebensumfeld. Damit soll die Unsicherheit beendet werden, die durch eine regional unterschiedliche Handhabung der Vorschriften und die zunehmende Zahl von Anträgen auf behördliches Einschreiten entsteht.
LTO, NAJK, BO Akkerbouw und Greenports Nederland fordern zudem verlässliche Mess- und Überwachungsverfahren. Diese seien nötig, um festzustellen, welche Stoffe in Natur und Lebensumfeld gelangten und ob Maßnahmen tatsächlich wirkten. Das Ministerium müsse die Entwicklung eines entsprechenden Protokolls anstoßen. Die Regierung hat 250 Mio Euro reserviert, u.a. für Wissens- und Innovationsprogramme.