Die Richtlinie umfasst verschiedene Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette. Gefördert werden unter anderem die Pflanzung hochstämmiger Obstbäume sowie deren Pflege. Dabei orientiert sich die Förderung am Alter der Bäume und berücksichtigt beispielsweise auch den höheren Pflegeaufwand älterer Bestände oder bei Mistelbefall. Zudem sind Zuschüsse für die Veredelung beziehungsweise Direktsaat hochstämmiger Streuobstsorten vorgesehen.
Erstmals werden auch die Ernte von Streuobst sowie die Einrichtung von Annahmestellen gefördert. Ziel ist es laut Ministerium, die regionale Verarbeitung des Obstes zu unterstützen und bestehende Wertschöpfungsketten auszubauen.
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Vereine und Verbände, Naturschutz-, Obst- und Gartenbauvereine, Landschaftspflegeverbände, Waldbesitzervereinigungen sowie kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Für die Förderung von Streuobst-Annahmestellen können außerdem kleine und mittlere Unternehmen Anträge stellen.
Gefördert werden extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen mit hochstämmigen Obstbäumen. Voraussetzung ist eine Mindestfläche von 1.000 m² oder ein Bestand von mindestens zehn hochstämmigen Obstbäumen. Die Antragstellung erfolgt online und muss vor Beginn der jeweiligen Maßnahme eingereicht werden. Für die Ernteförderung gilt eine jährliche Antragsfrist bis zum 31. Oktober.
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es hier.