„Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen“, kritisiert HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann. Für den Einzelhandel könne die Umstellung zudem mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Während moderne Kassensysteme zum Teil bereits für digitale Belege ausgelegt seien, könnten bei älteren oder einfacheren Systemen Nachrüstungen oder sogar Neuanschaffungen notwendig werden.
Von vorschnellen Investitionen rät der HDE derzeit allerdings ab. Hintergrund ist die laufende Aktualisierung der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) auf Version 3.0. Wann die Arbeiten abgeschlossen sind und der neue Standard von den Kassenanbietern umgesetzt wird, sei noch unklar. Wer vorher ein neues System anschaffe, müsse möglicherweise später für weitere Updates bezahlen. Der HDE fordert deshalb, die für 2028 vorgesehene allgemeine Kassenpflicht ab einem Umsatz von 100.000 Euro mit dem Abschluss der Arbeiten an der DSFinV-K abzustimmen.
Offen sind nach Angaben des Verbandes zudem rechtliche Fragen bei Waagen-Kassen-Systemen, wie sie z.B. in Supermärkten sowie Obst- und Gemüseabteilungen eingesetzt werden. Nach einer europäischen Richtlinie müssen bei bestimmten preisrechnenden Waagen Angaben zum Verkaufsvorgang auf einem Bon oder Etikett ausgedruckt werden. Ob damit weiterhin ein Papierbeleg vorgeschrieben ist, beschäftigt derzeit den Europäischen Gerichtshof. Eine Entscheidung steht dem HDE zufolge noch aus.
Der HDE warnt deshalb davor, neue Vorgaben einzuführen, bevor diese Fragen geklärt sind. Statt zusätzliche technische und rechtliche Anforderungen zu schaffen, fordert der Verband zudem mehr Kontrollen zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Nach Angaben des HDE sei die derzeitige Kontrolldichte sehr gering.