Kernpunkt der Einigung ist die verpflichtende Kooperation zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Damit sollen grenzüberschreitende Verstöße künftig schneller erkannt und geahndet werden. Dies soll zu mehr Fairness in der Lieferkette beitragen und die wirtschaftliche Position von Erzeugern verbessern.
Erstmals sollen die Behörden auch ohne formelle Beschwerden tätig werden können. Zusätzlich müssen Käufer außerhalb der EU künftig eine zuständige Kontaktperson in der EU benennen, um Ermittlungen zu erleichtern.
Nationale Behörden werden zudem verpflichtet, sich gegenseitig über grenzüberschreitende Fälle zu informieren, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu unterbinden. Dies soll eine abschreckende Wirkung entfalten und die schnelle Reaktion auf UTP fördern.
Damit die Verordnung in Kraft tritt, müssen Rat und Parlament noch formell zustimmen. Dies gilt jedoch als sicher. Die Regeln treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und werden nach 18 Monaten verbindlich angewendet.