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EU einigt sich auf Genomtechnik-Kompromiss

In den EU-Verhandlungen über neue Regeln für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) liegt ein vorläufiger politischer Kompromiss vor.

Europaflagge mit zwölf gelben Sternen im Kreis auf blauem Hintergrund vor einem historischen Gebäude
© Alexander Jungmann/pixabay

Laut der genannten Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2025 sollen dabei zwei Kategorien unterschieden werden: NGT1-Pflanzen, deren genomische Veränderungen auch natürlich oder durch klassische Züchtung entstehen könnten und bei denen keine artfremden Gene vorhanden sind, sollen weitgehend von den bisherigen GVO-Vorschriften (GVO = gentechnisch veränderter Organismus) ausgenommen werden. NGT2-Pflanzen, die komplexere Veränderungen oder auch fremde Gene enthalten können, sollen dagegen weiterhin reguliert bleiben.

Bereits am 14. März 2025 hatte der Rat der Europäischen Union sein Verhandlungsmandat beschlossen und damit den Weg für den politischen Kompromiss eröffnet. Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens bleibt der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission COM(2023) 411 zu Pflanzen aus neuen genomischen Techniken.

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